Haniel Stiftung
© Bettina Engel-Albustin
Facts & Figures

Die Stiftung in Zahlen

Seit unserer Gründung 1988 hat sich unser Stiftungsvermögen verneunfacht. Zahlen, die sich messen lassen. Denn wir setzen auf hohe Transparenz.

Die Haniel Stiftung ist Mitglied im Bundesverband Deutscher Stiftungen. Wir fühlen uns den Grundsätzen Guter Stiftungspraxis sowie den Empfehlungen für gemeinnützige Unternehmensstiftungen verpflichtet. Die zuständige oberste Aufsichtsbehörde ist die Bezirksregierung Düsseldorf. Jedes Jahr erstellt die Haniel Stiftung einen Jahresabschluss nach den Grundsätzen des deutschen Handelsgesetzes für kleine Kapitalgesellschaften. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) prüft den Jahresabschluss – bislang ohne Beanstandungen. Externe Experten überprüfen alle fünf Jahre unsere Arbeit und ihre strategische Ausrichtung – so auch 2020.

Verantwortungsvoll angelegt

Das Stiftungsvermögen wächst überwiegend durch Zustiftungen des Stifterunternehmens und deren Gesellschafterinnen und Gesellschafter. Es hat sich seit der Gründung der Haniel Stiftung 1988 verzehnfacht – von 5 Millionen auf fast 50 Millionen Euro. Das Kapital ist zum Großteil beim Stifterunternehmen festverzinslich angelegt, ein weiterer Teil ist in nachhaltigen Aktienfonds investiert. Zudem ist die Haniel Stiftung Gesellschafterin des Stifterunternehmens und erhält somit eine Dividende. Darüber hinaus bildet sie jährlich Rücklagen. 

Haniel Stiftung: Entwicklung von Stiftungsvermögen und Fördermitteln 1988-2020

 

Von 1988 bis Ende 2020 hat die Haniel Stiftung fast 1.280 Projekte mit rund 38 Millionen Euro gefördert. Damit gehört die Haniel Stiftung heute zu den größeren Unternehmensstiftungen unter den rund 23.000 privaten Stiftungen in Deutschland.

Von Haniel Stiftung
SATZUNG
Anlage zur Gründungsurkunde

Als selbstständige gemeinnützige Stiftung des privaten Rechts unterliegt die Haniel Stiftung einer eigenen Satzung. Diese regelt unter anderem den Stiftungszweck sowie die Zusammensetzung und Zuständigkeiten der Entscheidungs- und Aufsichtsgremien.